ASUS ROG GL502VM - Aussagen zur FCC-Erklärung

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Aussagen zur FCC-Erklärung

Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Vorschriften. Im Betrieb müssen die

folgenden beiden Bedingungen erfüllt werden:

Dieses Gerät darf keine schädliche Störstrahlung abgeben, und .

Dieses Gerät muss für empfangene Störstrahlung unempfindlich sein, auch für

Störstrahlung, die unerwünschte Funktionen hervorrufen an.

Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für digitale Geräte

der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften. Diese Vorschriften wurden für

ausreichenden Schutz gegen Radiofrequenzenergie in Wohngegenden aufgestellt.

Dieses Gerät erzeugt und verwendet Radiofrequenzenergie und kann diese

ausstrahlen. Wenn es nicht entsprechend der Bedienungsanleitung installiert und

verwendet wird, kann es Störungen von Funkübertragungen verursachen. Es kann

nicht für alle Installationen gewährleistet werden, dass keine Störungen auftreten.

Falls dieses Gerät Störungen des Rundfunk- oder Fernsehempfangs verursacht, was

durch Ein- und Ausschalten des Geräts ermittelt werden kann, sollten Sie folgende

Maßnahmen ergreifen, um die Störungen zu beheben:

Ändern Sie die Ausrichtung oder den Standort der Empfangsantenne.

Vergrößern Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger.

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Notebook PC E-Handbuch

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Schließen Sie Gerät und Empfänger an unterschiedliche Netzspannungskreise an.

Wenden Sie sich an den Fachhändler oder einen erfahrenen Radio-/ Fernsehtechniker.

Warnung! Um Übereinstimmung mit den FCC-Vorschriften zu gewährleisten, müssen

abgeschirmte Kabel für den Anschluss des Monitors an die Grafikkarte verwendet

werden. Die Verwendung des beigefügten Netzkabels ist unerlässlich. Verwenden Sie nur

abgeschirmte Kabel, um E/A-Geräten anzuschließen. Änderungen oder Modifizierungen

dieses Geräts, die nicht ausdrücklich von der für Übereinstimmung verantwortlichen Partei

genehmigt sind, können das Recht des Benutzers, dieses Gerät zu betreiben, annullieren.

(Nachdruck aus dem Code of Federal Regulations #47, Teil 15.193, 1993. Washington

DC: Office of the Federal Register, National Archives and Records Administration, U.S.

Government Printing Office.)